Definition:
Die WEG-Verwaltung bezeichnet die professionelle Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch einen Verwalter. Dieser handelt im Interesse aller Eigentümer und setzt die Beschlüsse der Eigentümerversammlung um.
Anwendungsbereich:
Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. Dach, Treppenhaus, Heizung)
Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen
Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
Wichtige Hinweise:
Die Bestellung des Verwalters erfolgt durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft
Der Verwalter muss regelmäßig Rechenschaft ablegen
Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Ziel:
Sicherung eines professionellen, transparenten und rechtskonformen Managements des Gemeinschaftseigentums innerhalb einer WEG.