WEG-Verwaltung
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Definition:

Die WEG-Verwaltung bezeichnet die professionelle Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch einen Verwalter. Dieser handelt im Interesse aller Eigentümer und setzt die Beschlüsse der Eigentümerversammlung um.

Anwendungsbereich:
  • Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. Dach, Treppenhaus, Heizung)

  • Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen

  • Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen

Wichtige Hinweise:
  • Die Bestellung des Verwalters erfolgt durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft

  • Der Verwalter muss regelmäßig Rechenschaft ablegen

  • Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Ziel:

Sicherung eines professionellen, transparenten und rechtskonformen Managements des Gemeinschaftseigentums innerhalb einer WEG.

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