Definition:
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage. Sie verwalten gemeinsam das Gemeinschaftseigentum und treffen Entscheidungen über Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung.
Anwendungsbereich:
Mehrfamilienhäuser mit Teileigentum
Verwaltung von Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhaus, Dach, Garten)
Eigentümerversammlungen
Wichtige Hinweise:
Die WEG handelt durch die Eigentümerversammlung und den Verwalter
Es gelten die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
Jeder Eigentümer trägt anteilig Kosten gemäß seinem Miteigentumsanteil
Ziel:
Gemeinsame Verwaltung und Werterhalt des gemeinschaftlichen Eigentums unter Einbeziehung aller Wohnungseigentümer.