WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
Definition:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage. Sie verwalten gemeinsam das Gemeinschaftseigentum und treffen Entscheidungen über Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung.

Anwendungsbereich:
  • Mehrfamilienhäuser mit Teileigentum

  • Verwaltung von Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhaus, Dach, Garten)

  • Eigentümerversammlungen

Wichtige Hinweise:
  • Die WEG handelt durch die Eigentümerversammlung und den Verwalter

  • Es gelten die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

  • Jeder Eigentümer trägt anteilig Kosten gemäß seinem Miteigentumsanteil

Ziel:

Gemeinsame Verwaltung und Werterhalt des gemeinschaftlichen Eigentums unter Einbeziehung aller Wohnungseigentümer.

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