Definition:
Die Wohnfläche ist die Summe aller anrechenbaren Flächen innerhalb einer Wohnung, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Sie wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277 berechnet.
Anwendungsbereich:
Miet- und Kaufverträge
Wohnungsinserate und Exposés
Berechnung von Miete, Nebenkosten und Wohnförderung
Wichtige Hinweise:
Balkone, Terrassen und Dachgärten werden i. d. R. nur anteilig (meist 25–50 %) angerechnet
Räume mit einer lichten Höhe unter 2 Metern zählen nur teilweise oder gar nicht
Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche
Ziel:
Transparente und rechtskonforme Angabe der nutzbaren Wohnfläche für Mietende, Käufer und Behörden.