Definition:
Wohngeld ist eine staatliche Leistung in Form eines Zuschusses zu den Wohnkosten. Es wird einkommensschwachen Haushalten gewährt, um ihnen ein angemessenes und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.
Anwendungsbereich:
Unterstützung von Mietern (als Mietzuschuss)
Unterstützung von Eigentümern (als Lastenzuschuss)
Anträge bei kommunalen Wohngeldstellen
Wichtige Hinweise:
Anspruch und Höhe richten sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und Höhe der Miete bzw. Belastung
Wohngeld muss beantragt und regelmäßig neu bewilligt werden
Wohngeld ist keine Sozialhilfe und unabhängig von Bürgergeld oder ALG II
Ziel:
Sicherung eines menschenwürdigen Wohnens durch finanzielle Entlastung einkommensschwacher Haushalte.