Wohngeld
Definition:

Wohngeld ist eine staatliche Leistung in Form eines Zuschusses zu den Wohnkosten. Es wird einkommensschwachen Haushalten gewährt, um ihnen ein angemessenes und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.

Anwendungsbereich:
  • Unterstützung von Mietern (als Mietzuschuss)

  • Unterstützung von Eigentümern (als Lastenzuschuss)

  • Anträge bei kommunalen Wohngeldstellen

Wichtige Hinweise:
  • Anspruch und Höhe richten sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und Höhe der Miete bzw. Belastung

  • Wohngeld muss beantragt und regelmäßig neu bewilligt werden

  • Wohngeld ist keine Sozialhilfe und unabhängig von Bürgergeld oder ALG II

Ziel:

Sicherung eines menschenwürdigen Wohnens durch finanzielle Entlastung einkommensschwacher Haushalte.

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