Zahlungsverzug
Definition:

Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Im Mietrecht betrifft dies in der Regel die verspätete oder ausbleibende Mietzahlung.

Anwendungsbereich:
  • Mietverhältnisse (Wohn- und Gewerbemiete)

  • Dienstleistungsverträge

  • Kaufverträge mit Ratenzahlungen

Wichtige Hinweise:
  • Im Mietrecht tritt Verzug ohne Mahnung ein, wenn der Mieter bis zum dritten Werktag eines Monats nicht zahlt (§ 556b BGB).

  • Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.

  • Wiederholter oder erheblicher Zahlungsverzug kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen (§ 543 BGB).

Ziel:

Sicherstellung regelmäßiger Zahlungsflüsse und rechtliche Grundlage für weitere Schritte bei ausbleibenden Zahlungen.

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