Definition:
Die Zwangsversteigerung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, bei dem eine Immobilie öffentlich versteigert wird, um offene Forderungen – meist aus nicht bedienten Krediten – zu begleichen.
Anwendungsbereich:
Bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners
Durchsetzung von Grundpfandrechten (z. B. Hypotheken)
Teilungsversteigerung bei Erbengemeinschaften oder Scheidungen
Wichtige Hinweise:
Wird vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt
Gebote erfolgen in öffentlichen Terminen
Kein Gewährleistungsanspruch für Zustand oder Mängel der Immobilie
Ziel:
Juristische und wirtschaftliche Klärung offener Schulden durch Verwertung von Immobilienvermögen.