Definition:
Das Zweckentfremdungsverbot ist eine gesetzliche Regelung, die den Wohnraum vor der Umnutzung zu anderen Zwecken – z. B. gewerbliche Nutzung oder kurzfristige Ferienvermietung – schützt.
Anwendungsbereich:
Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt
Vermietung an Touristen (z. B. über Airbnb)
Umwandlung von Wohnraum in Büro- oder Gewerbeflächen
Wichtige Hinweise:
Genehmigungspflicht bei geplanter Zweckänderung
Verstöße können zu Bußgeldern führen
In Berlin und anderen Großstädten besonders streng geregelt
Ziel:
Erhalt und Schutz von dauerhaft verfügbarem Wohnraum für die Bevölkerung – Eindämmung von Wohnraummangel.