Zweckentfremdungsverbot
Zweckentfremdungsverbot
Zweckentfremdungsverbot
Definition:

Das Zweckentfremdungsverbot ist eine gesetzliche Regelung, die den Wohnraum vor der Umnutzung zu anderen Zwecken – z. B. gewerbliche Nutzung oder kurzfristige Ferienvermietung – schützt.

Anwendungsbereich:
  • Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt

  • Vermietung an Touristen (z. B. über Airbnb)

  • Umwandlung von Wohnraum in Büro- oder Gewerbeflächen

Wichtige Hinweise:
  • Genehmigungspflicht bei geplanter Zweckänderung

  • Verstöße können zu Bußgeldern führen

  • In Berlin und anderen Großstädten besonders streng geregelt

Ziel:

Erhalt und Schutz von dauerhaft verfügbarem Wohnraum für die Bevölkerung – Eindämmung von Wohnraummangel.

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