Definition:
Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit und Grenzen baulicher Maßnahmen im Interesse der Allgemeinheit. Es umfasst Vorschriften, die sicherstellen, dass Bauvorhaben mit dem städtebaulichen Konzept, dem Umweltschutz und der öffentlichen Ordnung vereinbar sind.
Anwendungsbereich:
Baugenehmigungen und Bauvoranfragen
Flächennutzungs- und Bebauungspläne
Abstandsflächen, Denkmalschutz und Brandschutz
Wichtige Hinweise:
Unterteilt in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) und Landesbauordnungen
Verstöße können zu Baustopps oder Rückbauverfügungen führen
Ziel:
Sicherung einer geordneten, nachhaltigen und rechtssicheren baulichen Entwicklung im öffentlichen Interesse.