Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht
Definition:

Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit und Grenzen baulicher Maßnahmen im Interesse der Allgemeinheit. Es umfasst Vorschriften, die sicherstellen, dass Bauvorhaben mit dem städtebaulichen Konzept, dem Umweltschutz und der öffentlichen Ordnung vereinbar sind.

Anwendungsbereich:
  • Baugenehmigungen und Bauvoranfragen

  • Flächennutzungs- und Bebauungspläne

  • Abstandsflächen, Denkmalschutz und Brandschutz

Wichtige Hinweise:
  • Unterteilt in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht

  • Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) und Landesbauordnungen

  • Verstöße können zu Baustopps oder Rückbauverfügungen führen

Ziel:

Sicherung einer geordneten, nachhaltigen und rechtssicheren baulichen Entwicklung im öffentlichen Interesse.

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