Übergabeprotokoll
Definition:

Das Übergabeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das den Zustand einer Immobilie bei Übergabe – z. B. bei Ein- oder Auszug – festhält. Es dokumentiert Mängel, Zählerstände und übergebene Schlüssel.

Anwendungsbereich:
  • Wohnungsvermietung (Einzug/Auszug)

  • Immobilienverkauf

  • Gewerbemietverhältnisse

Wichtige Hinweise:
  • Muss von beiden Parteien (Mieter/Vermieter oder Käufer/Verkäufer) unterzeichnet werden

  • Beugt späteren Streitigkeiten über Schäden oder Zustände vor

  • Sollte möglichst detailliert und mit Fotos ergänzt sein

Ziel:

Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien bei Übergabe oder Rückgabe einer Immobilie.

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